Anbei erweiterte Infos - Stand Freitag, 13.03.2020, 15:50 Uhr.
Bei der Schließung handelt es sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die
Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums
für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Maßnahme dient der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Bitte haben Sie Verständnis für die Schwierigkeiten, die dabei entstehen.
Weiter unten finden Sie die Kontakte zur Landesschulbehörde für weiterführende Fragen.
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Aushang im Hort bezüglich der Betreuung
Für die genannten Berufsgruppen gilt: BEIDE Eltern müssen in den genannten Berufsgruppen arbeiten.
Ist ein Elternteil anderweitig beschäftigt,
darf das Kind nicht notbetreut werden.
Dasselbe gilt für die Schule.
Aus der Rundverfügung der Landesschulbehörde vom 13.03.2020
- Die Schulen sind geschlossen.
- Die Schließung erstreckt sich im Moment von Montag, 16.03.2020 bis Samstag, 18.04.2020. - Also zwei Wochen vor und eine Woche nach den Osterferien.
- Die Lehrer:innen haben Dienst.
- In kleinen Gruppen gibt es eine Notbetreuung von 8:00 Uhr bis 13:00, nicht aber in den Osterferien.
- Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu,
Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Dabei gilt: BEIDE Erziehungsberechtigte arbeiten in den genannten Bereichen bzw. Alleinerziehende.
- Bei der Notbetreuung ist in einem besonderen Maße auf die Einhaltung der Hygienestandards
zu achten.
ndr.de zur Landespressekonferenz des Ministers:
Infos der Landesschulbehörde: