Dienstag, 31. März 2020

Traurige Osterferien

In diesem Jahr liegen die Osterferien inmitten der Schulschließungen wegen des neuen Corona-Virus.
Ab dem 15. April werden wir wieder Arbeitsblätter versenden.

Ob es am 20. April mit der Schule endlich wieder weitergeht, erfahren Sie / erfahrt ihr bestimmt aus den Medien - aber auch hier und per Email werden wie Sie / euch auf dem Laufenden halten.

Apropos halten... Halten Sie / Haltet durch! 

Sonntag, 22. März 2020

Geänderte Notbetreuungsvoraussetzungen

Anbei finden Sie die an Sie als Email am Sonntag (22.03.2020) versendete


sowie den gegebenenfalls erforderlichen 

Donnerstag, 19. März 2020

Direktlinks zu den Hamsterkiste-Seiten

Die Organisation "Hamsterkiste" bietet verschiedene Seiten an, auf und mit denen Sie und Ihre Kinder arbeiten können. Sie haben Sonderseiten für die jeweiligen Klassenstufen eingerichtet, zu denen ich unten verlinke.

Der Name der Seite stand übrigens bereits vor diesen Zeiten fest ... Hat nichts mit dem unsozialen und egoistischen Verhalten vieler Bürger:innen zu tun...

Wählen Sie bitte selbst aus, was Sie davon bearbeiten wollen.

> Klassenstufe 1

> Klassenstufe 2

> Klassenstufe 3

> Klassenstufe 4

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> Startseite der Hamsterkiste

Sonntag, 15. März 2020

Info zur Erklärung der Schulschließungen

Anbei ein Link auf einen Audiobeitrag, in dem leicht verständlich aus medizinischer Sicht erklärt wird, warum die Schule geschlossen wurden.

Montag, 16.03.2020
Inzwischen muss ich leider schreiben, dass sich die Quelle nicht sicher bestimmen lässt. Nichtsdestotrotz sind die Infos in dem Beitrag hilfreich zur Erklärung.

> erhellender Audiobeitrag

Freitag, 13. März 2020

Ansage des Bürgermeisters Herr Nerlich

https://www.youtube.com/watch?v=rovUtRbRRXw&feature=youtu.be


Fragen und Antworten

Hier werde ich nach und nach, Stück für Stück die Fragen beantworten, die mir zugegangen sind.
Bitte beachten Sie, dass es in dieser ungewöhnlichen Zeit keine lang bestehenden Regeln, Vorschriften und Aussagen mehr gibt...

Wichtige Ansagen, aktualisiert finden Sie hier:
https://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/

Fragen und Antworten auf der Seite des Kultusministeriums (FAQ)

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/basisinformationen_zu_covid_19_corona/basisinformationen-zu-covid-19-corona-185558.html

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Wie kann ich mein Kind in die Notbetreuung geben?
Wenn Sie zu einer der genannten Berufsgruppen gehören und beide Eltern dort arbeiten (bzw. bei Alleinerziehenden nur ein Elternteil), füllen Sie in der Schule einen Antrag aus. Auf diesem müssen Sie Ihren Arbeitgeber angeben und bestätigen, dass Sie "gebraucht" werden.
Andernfalls müssten Sie nachweisen, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Möglichkeit gibt, ihr Kind selbst betreuen zu können.
Wir behalten uns vor, Ihre Angaben von der Rechtsabteilung prüfen zu lassen.

Ihr Kind muss husten- und schnupfenfrei sein!

Bitte lassen Sie uns ein ausgefülltes Antragsformular zukommen (Stand 19.03.2020 - niemand weiß was noch kommt).
> Antragsformular auf Notbetreuung 



Für wen ist die Notbetreuung?
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen und der Daseinsvorsorge tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- besondere Härtefälle (etwa drohende Kündigung oder erheblichen Verdienstausfall) gehören dazu.

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Meine Frau /mein Mann arbeitet als Krankenpfleger:in (Arzt:in, Polizist:in...). Kann ich mein Kind zur Notbetreuung anmelden?
Nein. Nur wenn beide Elternteile in den relevanten Berufsgruppen arbeiten, wird eine Notbetreuung angeboten. - Es sollen ja die sozialen Kontakte auf das Allernotwendigste beschränkt werden. Schulschließungen machen nur Sinn mit so wenig Kindern wie irgend möglich.
Alleinerziehende in den genannten Berufsgruppen dürfen ihr Kind natürlich im Notfall in die Notbetreuung geben, wenn es nicht anderweitig zu organisieren ist.

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Muss mein Kind Arbeitsblätter bearbeiten oder in Arbeitsheften weiterarbeiten?
Nein. Die Kinder dürfen die mitgegebenen Arbeitsmaterialien bearbeiten. Aber es wird nichts extra ausgegeben. Das wäre ungerecht gegenüber Kindern, die nicht an digital übermittelte Inhalte gelangen.
Zitat aus der Landespressekonferenz mit dem Minister:
In der Zeit werde aber weder Unterricht stattfinden noch würden Unterrichtsmaterialien ins Internet eingestellt oder per Email verschickt, so der Minister. Ein zweiwöchiger Schulausfall sei zu kompensieren. (Quelle: ndr.de)

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Gibt es Material, das mein Kind zu Hause bearbeiten kann?
Das Kollegium wird sich am Montag zusammenfinden und darüber beraten. Wir werden uns dann bei Ihnen melden.
Am Montag um 12:00 Uhr habe ich Ihnen dazu Vorschläge zugesendet. Und anschließend immer wieder... Sie finden auch Links auf den Beiträgen auf der > Startseite


Infos zum Schulausfall

Anbei erweiterte Infos - Stand Freitag, 13.03.2020, 15:50 Uhr.

Bei der Schließung handelt es sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Die Maßnahme dient der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus. Bitte haben Sie Verständnis für die Schwierigkeiten, die dabei entstehen.

Weiter unten finden Sie die Kontakte zur Landesschulbehörde für weiterführende Fragen.

> Aushang im Hort bezüglich der Betreuung

Für die genannten Berufsgruppen gilt: BEIDE Eltern müssen in den genannten Berufsgruppen arbeiten.
Ist ein Elternteil anderweitig beschäftigt, darf das Kind nicht notbetreut werden.

Dasselbe gilt für die Schule.

Aus der Rundverfügung der Landesschulbehörde vom 13.03.2020


  • Die Schulen sind geschlossen.
  • Die Schließung erstreckt sich im Moment von Montag, 16.03.2020 bis Samstag, 18.04.2020. - Also zwei Wochen vor und eine Woche nach den Osterferien.
  • Die Lehrer:innen haben Dienst.
  • In kleinen Gruppen gibt es eine Notbetreuung von 8:00 Uhr bis 13:00, nicht aber in den Osterferien.
  • Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Dabei gilt: BEIDE Erziehungsberechtigte arbeiten in den genannten Bereichen bzw. Alleinerziehende.


  • Bei der Notbetreuung ist in einem besonderen Maße auf die Einhaltung der Hygienestandards zu achten.
ndr.de zur Landespressekonferenz des Ministers:


Infos der Landesschulbehörde:




Die Schulen sind ab Montag alle geschlossen

weitere Infos folgen an dieser Stelle und per Mail.

Im Moment ist noch Unterricht - mehr steht auch in der Email, die ich Ihnen soeben zugesandt habe.


Donnerstag, 12. März 2020

Über Schulschließungen wird noch beraten

... mehr können wir im Moment hier nicht berichten.

Sollten wir offiziellen Bescheid bekommen, melden wir uns hier und über Email wieder.

Der Krisenstab der Landesregierung empfiehlt die Schulschließung ab Montag - beschlossen wurde aber (Stand 17:50 Uhr) noch nichts...

Die offiziellen Seiten der Schulbehörde und des Sozialministeriums sind momentan schlecht erreichbar - zu viele Aufrufe.

ndr.de um 17:52 


Entscheidung über Schulschließung in Niedersachsen am Freitag?
Niedersachsens Landesregierung hat noch keine endgültige Entscheidung über landesweite Schulschließungen ab Montag getroffen. Die nächsten Schritte bei der Bekämpfung der Krankheit sollen am Freitag bekannt gegeben werden, wie das Sozialministerium mitteilte. Eine Schulschließung ab Montag bis Ende März würde bedeuten, dass die Schüler vier Wochen am Stück zu Hause bleiben würden und erst nach den Osterferien Mitte April wieder zur Schule gehen könnten.


sozialministerium um 18:02 Uhr:





neuepresse.de um 18:40

Hannover
Werden die Schulen in Niedersachsen ab Montag bis zum Ende der Osterferien zu bleiben? Dass das so kommen soll, hat die NP aus Schulkreisen und aus dem Kultusministerium erfahren. Die niedersächsischen Schüler würden somit frühestens am 15. April wieder zur Schule gehen. Auch eine Schließung der Kitas steht im Raum.
Offiziell beschlossen sei noch nichts, teilte das niedersächsische Gesundheitsministerium auf Anfrage mit. Die Niedersächsische Landesregierung werde am Freitag mitteilen, welches die nächsten Schritte sein werden. „Vorbereitende Arbeiten dazu finden gerade statt“, sagte ein Sprecher. Dass sich eine solche Entscheidung jedoch nur auf die Schulen beschränken werde, sei unwahrscheinlich. Man müsse dann auch die Kindertagesstätten mit einbeziehen, hieß es. Kontrovers sei darüber am Donnerstag auf der Konferenz der Kultusminister in Berlin, aber auch unter den Ministerpräsidenten der Länder diskutiert worden sein.

Montag, 2. März 2020

Aktuelle Informationen zum Stand Coronavirus ...

... finden Sie hier:

> infektionsschutz.de

> Bundesministerium für Gesundheit

> Fragen und Antworten beim NDR

> Helios Klinik Gifhorn



und hier   > Infoseite Landkreis Gifhorn

bzw. etwas weiter unten > auf der Startseite der Landkreis-Homepage 

Kostenlose Schulranzen ...

... ab dem 19. März im SoVD-Beratungszentrum,

Michael-Clare Straße 6 in Gifhorn

Am Donnerstag von 15 bis 18 Uhr,
danach immer montags bis donnerstags jeweils von 9 bis 12 Uhr-

> https://www.sovd-gifhorn.de