Zu den religiösen Feiertagen gibt es die Möglichkeit der Unterrichtsbefreiung, wenn das Kind der entsprechenden Religionsgemeinschaft angehört.
Das Kultusministerium gibt dazu Folgendes bekannt:
"Im Einzelfall kann daher eine Befreiung vom Unterricht für
den gesamten (ersten) Tag der religiösen Veranstaltung in Betracht kommen."
"Das Kultusministerium hat sich mit einigen Religionsgemeinschaften darauf
verständigt, dass bei mehrtätigen Feiertagen jeweils der erste Tag für eine Freistellung vom
Schulbesuch vorzusehen ist."
Eine Liste der anerkannten religiösen Feste im Schuljahr 2023/24 finden Sie > hier.
Das Antragsformular finden Sie > hier.